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ERSTER TERMIN

Was müssen Sie tun, bevor Sie den ersten Termin
wahrnehmen können?
Die Vorraussetzung für die Aufnahme der Behandlung
ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Diese Verodrnung stellt
Ihnen der behandelnde Arzt (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt,
Kieferorthopäde, Neurologe usw.) aus.
Wenn Sie einen Termin zur Erstvorstellung mit uns
vereinbart haben, dann bringen Sie diese Verordnung bitte mit. Sollten
Ihnen andere Untersuchungsunterlagen (z.B. Berichte, Testergebnisse
usw.) vorliegen, dann wäre es schön, wenn Sie auch diese
mitbrächten. Erst nach der Erstvorstellung werden wir mit Ihnen
einen festen Termin besprechen.
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